Unfall und die Folgen

Unfall? Hier kommt Hilfe

Pech gehabt? Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Alle Situationen eines Verkehrs bzw. Autounfalls erläutert und auf den Punkt gebracht. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.

Quelle: http://www.AutorechtAktuell.de


BGH stärkt Rechte der Versicherten

Neues Urteil: Versicherung muss jetzt auch für Feuerwehrkosten aufkommen.

Nachdem sich fast alle Kfz-Haftpflichtversicherer in der Vergangenheit weigerten, die durch einen Unfall bedingten Einsatzkosten der Feuerwehr z. B. für das Löschen eines brennenden Autos oder für die Abbindung von auslaufendem Öl zu ersetzen, hat der BGH (Urteil v. 20.12.06. Az.: IV ZR 325/05) nun klargestellt, dass auch diese Kosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen sind.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall war ein Traktor in Brand geraten; dabei lief Öl aus und verunreinigte außer der Straße selbst auch das angrenzende Erdreich. Für die Brandbekämpfung, Straßenreinigung und das Abbinden des Öls wurden dem Halter 2.500 Euro in Rechnung gestellt und per Kostenbescheid zur Zahlung aufgefordert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung verweigerte ihm jedoch den Ersatz dieser Kosten, da es sich hier um öffentlich-rechtliche Forderungen handele, die nach Ansicht der Versicherung nicht vom Versicherungsschutz mit umfasst seien.

Zu Unrecht, entschied jetzt der BGH und verurteilte die Versicherung zur Erstattung. Begründung: Der Versicherte ist verpflichtet, nach einem Unfall die Ausweitung des Schadens zu verhindern. Wenn dies durch die Feuerwehr übernommen wird, sei dies genau so zu behandeln, wie wenn er selbst den Brand gelöscht und das Eindringen des auslaufenden Öls in das Erdreich verhindert hätte.

Quelle: AvD


Informationsschreiben im Haftpflichtschadenfall

Wir sind als Anwaltskanzlei für die Firma Alfers GmbH und das Leichlinger Sachverständigenbüro in allen Bereichen tätig. Diese haben uns darum gebeten, die tatsächlich und wirtschaftlich sinnvollen Verhaltensweisen nach einem Verkehrsunfallereignis einmal aufzuzeigen.

Unabhängig von der Frage, was Ihr Unfallgegner an der Unfallstelle wünscht, ist es grundsätzlich sinnvoll, die Polizei beizuziehen…

Quelle: Krall, Kalkum & Partner GbR

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